Solarstromanlagen

Moderne, unabhängige Energieeffizienz: Solarstromanlagen für Ihr Unternehmen

Planung & Beratung

Ob Neubau, Sanierung oder Erweiterung: Eine professionelle Planung und Beratung ist der Grundstein für ein erfolgreiches Gebäudetechnikprojekt

Neubau & Umbau

Ob Neubau oder Sanierung: Die richtige Gebäudetechnik spielt eine zentrale Rolle für die Energieeffizienz, den Komfort und die Sicherheit Ihres Gebäudes

Wartung & Service

Als erfahrener Spezialist für Luft- und Gebäudetechnik bietet Schmid Gebäudetechnik ein umfassendes Leistungsspektrum an Wartungs- und Servicearbeiten

Schmid Gebäudetechnik

Moderne Infrastruktur und zukunftssichere Energie

Nachhaltige Energie, die sich auszahlt. Solarstrom für Ihr Unternehmen

In Zeiten volatiler Energiemärkte und wachsender ökologischer Verantwortung ist die eigene Photovoltaikanlage weit mehr als nur ein technisches Upgrade – sie ist eine strategische Investition in die Zukunft Ihres Standorts.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Solarstrom ist?

Die ungenutzten Dach- oder Freiflächen Ihres Unternehmens bieten ein enormes Potenzial, das direkt auf Ihren Geschäftserfolg einzahlt. Mit einer massgeschneiderten Solarstromanlage wandeln Sie Ihre Betriebsstätte in ein eigenes Kraftwerk um und profitieren von klaren Vorteilen.

Schmid Gebäudetechnik – Ihr Partner für Gebäudetechnik

Als erfahrener Spezialist für Gebäudetechnik unterstützen wir Sie bei der Planung, Installation und Wartung von Gebäudetechniksystemen, die perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

Nachhaltig Effizienz Kostenkontrolle

Vorteile von Solarstromanlagen

1. Wirtschaftliche Vorteile

  • Signifikante Kostensenkung: Selbst erzeugter Solarstrom kostet heute oft nur noch 7 bis 10 Rappen pro kWh, während der Netzstrom für Gewerbe deutlich teurer ist. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erhöht direkt Ihre Marge.

  • Hohe Rendite & Kurze Amortisation: Dank gesunkener Systempreise und hoher Eigenverbrauchsquoten (besonders in Produktion und Gewerbe, wo tagsüber viel Energie benötigt wird) rechnet sich eine Anlage meist schon nach 5 bis 8 Jahren.

  • Schutz vor Preissteigerungen: Sie sichern sich Ihre Strompreise für die nächsten 25+ Jahre. Während der Markt schwankt, bleiben Ihre Gestehungskosten stabil – das bietet maximale Planungssicherheit.

  • Zusatzeinnahmen: Überschüssiger Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, kann gegen eine feste Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden.

2. Strategische & Operative Vorteile

  • Unabhängigkeit: Sie reduzieren die Abhängigkeit von Energieversorgern und globalen Energiemärkten. In Kombination mit einem Batteriespeicher können Sie Ihre Autarkie weiter steigern und Lastspitzen (Peak Shaving) kappen.

  • Wertsteigerung der Immobilie: Eine Photovoltaik-Anlage wertet das Gebäude technisch auf und macht die Immobilie für Mieter oder Käufer attraktiver.

  • Geringer Aufwand: Moderne PV-Systeme sind extrem wartungsarm und langlebig. Mit einer Lebensdauer von über 25 Jahren sind sie eine der sichersten Investitionen in die Betriebsinfrastruktur.

3. Nachhaltigkeit & Image (ESG)

  • Erfüllung von Berichtspflichten: Für viele Unternehmen (KMU) gelten ab 2026 verschärfte ESG-Reporting-Pflichten (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Eine Solaranlage ist ein messbarer Beweis für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie.

  • CO₂-Fußabdruck minimieren: Sie produzieren emissionsfreien Strom und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Das verbessert Ihr Rating bei Banken, Investoren und Kunden.

  • Wettbewerbsvorteil: In Ausschreibungen und Lieferketten wird der «grüne Fußabdruck» zunehmend zum Ausschlusskriterium. Mit Solarstrom positionieren Sie sich als zukunftsorientierter Partner.

Beratung & Auswahl

Welche Solarstromanlage ist die richtige für Ihr Unternehmen?

Die Wahl der richtigen Anlage hängt in der Schweiz primär von zwei Faktoren ab: Ihrem Lastprofil (wann Sie wie viel Strom verbrauchen) und der verfügbaren Fläche. Seit dem Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes am 1. Januar 2026 gibt es zudem neue technische und regulatorische Rahmenbedingungen, die Ihre Entscheidung beeinflussen.

1. Die «Eigenverbrauchs-Maschine» (Standard für Gewerbe)

Diese Anlage ist so dimensioniert, dass sie primär Ihren täglichen Grundbedarf deckt.

  • Zielgruppe: Büros, Verwaltungen, Werkstätten mit Betrieb am Tag.

  • Auslegung: Die Anlage wird so gross gebaut, dass die Mittagsspitze Ihren maximalen Eigenverbrauch kaum übersteigt.

  • Vorteil: Geringste Investitionskosten bei höchster relativer Ersparnis (da Sie kaum günstigen Strom einspeisen, sondern fast alles selbst nutzen).

  • Wichtig 2026: Beachten Sie die neue 70%-Einspeiseregelung. Neue Wechselrichter begrenzen die Einspeisung ins Netz oft automatisch, was den Eigenverbrauch vor Ort noch wichtiger macht.

2. Die «Full-Roof» Strategie (Maximale Rendite)

Sie belegen die gesamte verfügbare Dachfläche, unabhängig vom Eigenverbrauch.

  • Zielgruppe: Lagerhallen, Logistikzentren, Industrie mit grossen Flächen.

  • Vorteil: Dank Skaleneffekten sinken die Kosten pro installierter Kilowattstunde (kWp).

  • Wirtschaftlichkeit: Überschüssiger Strom wird ins Netz gespeist. In der Schweiz erhalten Sie 2026 bei Anlagen bis 30 kW eine garantierte Mindestvergütung von ca. 6–9 Rappen/kWh (inkl. HKN).

  • Förderung: Sie profitieren von der Einmalvergütung (GREIV), die bis zu 30 % der Kosten decken kann.

3. ZEV oder LEG (Die Gemeinschaftslösung)

  • ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Wenn Sie in einem Gewerbepark sind, können Sie den Strom an Nachbarn oder Mieter verkaufen. Das ist oft lukrativer als die Netzeinspeisung.

  • LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Ganz neu ab 2026 können Sie Strom über das öffentliche Netz an Partner in der Nachbarschaft liefern und dabei von reduzierten Netzkosten (bis zu 40 % Ersparnis) profitieren.

Wir beraten Sie gerne umfassend und erstellen ein massgeschneidertes Konzept für Ihr Unternehmen.

Planung & Umsetzung

Wie sieht der Planungsablauf aus?

Ein professioneller Planungsablauf sorgt dafür, dass Ihre Anlage technisch optimiert ist und alle rechtlichen Neuerungen (wie die seit 1. Januar 2026 geltenden Einspeiseregeln in der Schweiz) berücksichtigt werden.

Hier ist der strukturierte Ablauf in sechs Phasen:

1. Potenzialanalyse & Bedarfscheck

Zuerst wird geklärt, was Ihr Unternehmen wirklich braucht.

  • Lastprofil-Analyse: Wann verbrauchen Ihre Maschinen oder Büros am meisten Strom? (Tages- vs. Nachtbetrieb).

  • Flächencheck: Prüfung von Dachzustand, Statik und Ausrichtung (z.B. Ost-West für eine breitere Abdeckung des Arbeitstages).

  • Wirtschaftlichkeit: Erste Schätzung der Gestehenskosten (Zielwert 2026: ca. 7–10 Rp./kWh für Gewerbe).

2. Vorprojekt & Detailplanung

Hier wird das technische Design erstellt.

  • Dimensionierung: Auslegung auf maximalen Eigenverbrauch (berücksichtigt die 70%-Einspeiseregel ab 2026, um Netzkosten zu sparen).

  • Komponentenwahl: Auswahl von Modulen, Wechselrichtern und ggf. Batteriespeichern für «Peak Shaving».

  • Offerten-Vergleich: Einholen und Prüfen von Angeboten zertifizierter Fachpartner.

3. Bewilligungen & Netzanmeldung

In der Schweiz ein entscheidender Schritt mit fixen Fristen.

  • Netzanschlussgesuch (TAG): Frühzeitige Anmeldung beim lokalen Energieversorger (EVU), um die Einspeisung zu sichern.

  • Meldewesen/Baubewilligung: In den meisten Kantonen reicht für Solaranlagen auf Dächern ein Meldeverfahren (ausser bei Denkmalschutz).

  • Förderantrag: Anmeldung bei Pronovo für die Einmalvergütung (KLEIV oder GREIV).

4. Installation & Ausführung

Die physische Umsetzung an Ihrem Standort.

  • Montage: Installation der Unterkonstruktion und Module (meist ohne Unterbrechung des Betriebs).

  • Elektroinstallation: Anschluss der Wechselrichter und Einbindung ins interne Stromnetz.

  • Sicherheitskontrolle: Unabhängige Abnahme der Installation (SiNa – Sicherheitsnachweis).

5. Inbetriebnahme & Integration 2026

Seit diesem Jahr stehen neue digitale Optionen im Fokus.

  • Smart Metering: Einbau der obligatorischen intelligenten Zähler zur Überwachung der Energieflüsse.

  • Energiemanagement (HEMS): Konfiguration der Steuerung, um z.B. E-Ladestationen oder Wärmepumpen bei Sonnenüberschuss zu priorisieren.

  • LEG-Start: Falls geplant, Start der Stromlieferung an Partner in der Nachbarschaft (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft).

6. Monitoring & Wartung

Sicherung der langfristigen Erträge über 25+ Jahre.

  • Echtzeit-Monitoring: Überwachung der Performance via App oder Web-Dashboard.

  • Wartung: Regelmässige technische Checks und bei Bedarf Reinigung der Module.

Der Zeitplan im Überblick

Von der ersten Analyse bis zur Inbetriebnahme sollten Sie für ein Gewerbeprojekt in der Schweiz mit 4 bis 8 Monaten rechnen, wobei die administrativen Prozesse (Bewilligungen) oft den grössten Teil der Zeit einnehmen.

Schmid Gebäudetechnik

Haben Sie Fragen?

Eine eigene Solarstromanlage ist für Unternehmen im aktuellen Marktumfeld (Stand 2026) eine der effektivsten Massnahmen zur Kostensenkung und Risikominimierung. Die Vorteile lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen:

  • Wirtschaftliche Effizienz: Selbst erzeugter Solarstrom kostet Sie über die Laufzeit der Anlage etwa 7 bis 10 Rappen pro kWh. Im Vergleich zum Bezug von Netzstrom (der oft bei 25 Rappen oder mehr liegt) sparen Sie mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde bares Geld. Dies führt zu einer nachhaltigen Senkung Ihrer Betriebskosten und einer attraktiven Rendite auf das eingesetzte Kapital.

  • Planungssicherheit & Unabhängigkeit: Mit einer Photovoltaikanlage sichern Sie sich Ihre Energiekosten für die nächsten 25 bis 30 Jahre fix ab. Sie machen sich unabhängig von unvorhersehbaren Preissprüngen am Strommarkt und können langfristig mit stabilen Energiekosten kalkulieren – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

  • ESG-Konformität und Image: Nachhaltigkeit ist heute ein hartes Wirtschaftskriterium. Durch die Produktion von sauberem Strom verbessern Sie Ihren CO₂-Fussabdruck messbar. Dies hilft Ihnen nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Berichterstattungspflichten (ESG), sondern stärkt auch Ihre Positionierung bei Kunden, Investoren und als attraktiver Arbeitgeber.

  • Zusatznutzen durch Innovation: Moderne Anlagen ermöglichen Ihnen die kostengünstige Speisung Ihrer E-Flotte und – dank der neuen Gesetzgebung von 2026 – die Teilnahme an Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), um überschüssigen Strom profitabel an Nachbarn zu verkaufe

Die optimale Anlage richtet sich nach Ihrem Lastprofil und Ihren Zielen:

  • Für maximale Ersparnis: Eine Anlage, die exakt auf Ihren Eigenverbrauch während der Betriebszeiten (tagsüber) ausgelegt ist. Dies garantiert die schnellste Amortisation.

  • Für maximale Rendite: Eine Vollbelegung der Dachflächen. Seit dem neuen Stromgesetz 2026 lohnt sich der Verkauf von Überschussstrom an Nachbarn (LEG) oder ins Netz dank garantierter Mindestvergütungen besonders.

  • Für Kostensicherheit: Eine Kombination mit Batteriespeichern, um teure Lastspitzen zu brechen (Peak Shaving) und die Netzkosten zu senken.

Fazit: Die „richtige“ Anlage nutzt Ihr Dach bestmöglich aus, um teuren Netzbezug (ca. 30 Rp./kWh) durch günstigen Eigenstrom (ca. 8–12 Rp./kWh) zu ersetzen.

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Die Investitionskosten hängen primär von der Grösse der Anlage ab. Da Fixkosten (wie Gerüst und Planung) bei grossen Gewerbedächern weniger ins Gewicht fallen, sinkt der Preis pro Kilowattpeak (kWp) mit zunehmender Fläche.

Richtwerte für 2026 (Brutto-Investition vor Abzügen):

  • Kleingewerbe (ca. 10–30 kWp): CHF 1’800.– bis 2’400.– pro kWp.

  • Mittelstand (ca. 30–100 kWp): CHF 1’400.– bis 1’800.– pro kWp.

  • Industrie (ab 100 kWp): CHF 1’100.– bis 1’400.– pro kWp.

Welche Förderungen und Abzüge reduzieren den Preis?

In der Schweiz können Sie die effektiven Kosten durch drei Faktoren massiv senken (oft um 30 % bis 45 %):

  1. Einmalvergütung (Pronovo): Der Bund zahlt Ihnen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Bei gewerblichen Anlagen (GREIV) deckt dieser oft bis zu 30 % der Anlagekosten.

  2. Steuerabzug: Investitionen in Solaranlagen können in fast allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

  3. Kantonale Förderungen: Einige Kantone oder Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme oder Boni (z. B. für Fassadenanlagen).

Mit welchen laufenden Kosten muss ich rechnen?

Solaranlagen sind extrem wartungsarm. Kalkulieren Sie jährlich etwa 1 % der Investitionssumme für:

  • Wartung und technische Kontrollen.

  • Versicherungsprämien (Haftpflicht/Sachversicherung).

  • Gelegentliche Reinigung (je nach Standort und Dachneigung).

Wann hat sich die Anlage amortisiert?

Dank der seit 2026 geltenden Mindestvergütung für eingespeisten Strom und den hohen Strompreisen für Netzbezug amortisieren sich gewerbliche Anlagen in der Schweiz derzeit meist nach 7 bis 11 Jahren. Da die Lebensdauer bei über 25 Jahren liegt, produziert die Anlage danach mindestens 15 Jahre lang nahezu kostenlosen Strom für Ihren Betrieb.

Ja, absolut. In der Schweiz wird der Bau von Photovoltaikanlagen massiv durch den Bund und oft zusätzlich durch Kantone oder Gemeinden unterstützt. Die Förderung setzt sich aus drei Hauptpfeilern zusammen:

  • Einmalvergütung (EIV): Dies ist der wichtigste Förderbeitrag des Bundes. Sie erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der Anlagekosten deckt.

    • Für Anlagen bis 100 kWp (KLEIV) erhalten Sie fixe Leistungsbeiträge (z. B. ca. 360 CHF pro kWp bei Standardanlagen).

    • Für Grossanlagen ab 100 kWp (GREIV) gelten spezifische Sätze, die Ihre Investitionshürde deutlich senken.

  • Zusatz-Boni (Neu & Erhöht 2026): Besondere Installationen werden extra belohnt.

    • Neigungswinkelbonus: Anlagen an Fassaden oder auf Steildächern (über 75°), die besonders im Winter viel Strom liefern, erhalten einen Bonus von bis zu 400 CHF pro kWp.

    • Parkplatzbonus: Wenn Sie Photovoltaik über Ihren Firmenparkplätzen installieren, gibt es seit kurzem zusätzliche Förderbeiträge.

  • Steuervorteile: Für Unternehmen sind die Investitionskosten in den meisten Kantonen als geschäftsmässig begründeter Aufwand voll abzugsfähig. Dies mindert Ihren steuerbaren Gewinn und verkürzt die Amortisationszeit indirekt um weitere Jahre.

Wichtig für die Planung 2026: Seit dem 1. Januar 2026 profitieren Sie zudem von einer gesetzlich garantierten Mindestvergütung für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen (bei kleinen Anlagen mindestens 6 Rappen/kWh).

Die Anmeldung der Bundesförderung erfolgt zentral über die kantonale Vollzugsstelle Pronovo. Wir empfehlen, das Gesuch so früh wie möglich einzureichen, um von den aktuellen Kontingenten zu profitieren.

Wir bieten Ihnen verschiedene Wartungsverträge an, um die Funktionstüchtigkeit und Langlebigkeit Ihrer Anlage sicherzustellen. Unser geschultes Fachpersonal kümmert sich zuverlässig um die Wartung Ihrer Solarstromanlage.

Im Falle eines Störfalls steht Ihnen unser 24/7-Notdienst zur Verfügung. Wir beheben die Störung schnell und kompetent, damit Ihre Anlage wieder reibungslos funktioniert.

Solarstromanlagen sind aufgrund fehlender beweglicher Teile extrem wartungsarm, aber nicht völlig wartungsfrei. Für einen optimalen Ertrag über 25+ Jahre empfehlen wir:

  • Regelmässiges Monitoring: Über eine App oder ein Dashboard überwachen wir (oder Sie) die Erträge digital. So fallen Unregelmässigkeiten sofort auf, ohne dass jemand vor Ort sein muss.

  • Technischer Check (alle 2–4 Jahre): Ein Fachmann prüft die Wechselrichter, die Verkabelung und die Schutzeinrichtungen, um die Betriebssicherheit und Brandschutzvorgaben dauerhaft zu gewährleisten.

  • Professionelle Reinigung: Je nach Standort und Dachneigung können sich Staub, Pollen oder Laub absetzen. Eine Reinigung alle paar Jahre sichert Ihnen bis zu 5–10 % mehr Ertrag.

  • Sicherheitsnachweis (SiNa): In der Schweiz ist nach grösseren Anpassungen oder periodisch eine Kontrolle des elektrischen Systems gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit: Der Wartungsaufwand ist minimal. Die Kosten dafür machen meist weniger als 1 % der jährlichen Erträge aus – eine Investition, die sich durch die lange Lebensdauer der Anlage mehrfach auszahlt.

Einfach erklärt: Es gibt keinen. In der Fachsprache werden die Begriffe oft synonym verwendet.

  • Photovoltaik (PV): Dieser Begriff beschreibt die physikalische Technik – also die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen.

  • Solarstromanlage: Das ist die umgangssprachliche und funktionale Bezeichnung für das gesamte System, das diese Technik nutzt, um Ihr Unternehmen mit Strom zu versorgen.

Wichtig zur Abgrenzung: Unterscheiden muss man lediglich zwischen Solarstrom (Photovoltaik) und Solarwärme (Solarthermie). Während eine Photovoltaikanlage Strom für Ihre Maschinen, Computer und E-Autos liefert, erzeugt eine solarthermische Anlage lediglich Warmwasser. Für Unternehmen ist heute aufgrund der hohen Wirtschaftlichkeit fast immer die Photovoltaikanlage die erste Wahl.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik in der Schweiz wurden durch das neue Stromgesetz (gültig ab 1. Januar 2026) und die Revision des Raumplanungsgesetzes deutlich vereinfacht, bringen aber auch neue technische Pflichten mit sich:

  • Melde- statt Bewilligungsverfahren: In den meisten Fällen (auf Flach- oder Schrägdächern in Bau-, Industrie- und Gewerbezonen) benötigen Sie keine Baubewilligung. Eine einfache Meldung an die Gemeinde 30 Tage vor Baubeginn reicht aus, sofern die Anlage als „genügend angepasst“ gilt. Seit 2026 gilt dieses vereinfachte Verfahren oft auch für Fassadenanlagen.

  • Die neue 70%-Einspeiseregelung: Seit dem 1. Januar 2026 müssen neue Anlagen so konzipiert sein, dass maximal 70 % der installierten Modulleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dies dient der Netzstabilität. Ihr Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen – Sie können 100 % der Energie intern nutzen. Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) hilft Ihnen dabei, diese Vorgabe ohne nennenswerte Verluste einzuhalten.

  • Anschluss & Abnahme: Jede Anlage muss beim lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) angemeldet werden. Nach der Installation ist ein offizieller Sicherheitsnachweis (SiNa) durch ein unabhängiges Kontrollorgan zwingend erforderlich, um den sicheren Betrieb nach der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) zu bestätigen.

  • Solarpflicht bei Neubauten: Beachten Sie, dass in vielen Kantonen (z. B. Aargau, Zürich) eine Solarpflicht für Neubauten oder bei grossen Dachsanierungen ab einer bestimmten Fläche (ca. 300 m2) besteht.

  • Brandschutz & Arbeitssicherheit: Die Installation muss den Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entsprechen. Zudem sind während der Montage strenge Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absturzsicherungen gemäss Suva) gesetzlich vorgeschrieben.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften.

Sie können uns auf verschiedene Weise kontaktieren:

  • Website: www.gebaeudetechnik-schmid.ch
  • Telefon: +41 56 631 30 01
  • E-Mail: info@gebaeudetechnik-schmid.ch

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Informationen zu Solarstromanlagen, z. B.:

  • Blogbeiträge
  • Technische Datenblätter
  • Förderprogramme
  • www.swissolar.ch

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