Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmid Gebäudetechnik GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsabschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Vereinbarungen über die Planung und Installation von Klima- und Lüftungsanlagen durch die Schmid Gebäudetechnik GmbH und deren Tochtergesellschaften, die diese AGB nutzen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn die Schmid Gebäudetechnik GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot
Schriftliche Offerten sind ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder erst nach Vertragsabschluss hinzukommen, müssen separat vereinbart werden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang und die Ausführung unserer Leistungen richten sich nach der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Leistungen, die ausserhalb dieser Dokumente liegen, sowie notwendige bauseitige Vorbereitungen, Einrichtungen, Arbeiten und Massnahmen, die für die Auftragsausführung durch die Schmid Gebäudetechnik GmbH erforderlich sind, sind nicht inbegriffen. Mehrleistungen, die mündlich vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden und ausserhalb der Offerte liegen, werden nach Regieansätzen verrechnet. Dasselbe gilt für unvorhergesehene Eigenschaften, technische oder andere Gegebenheiten, die bei der Offertenerstellung durch die Schmid Gebäudetechnik GmbH nicht erkennbar waren oder vom Kunden verschwiegen wurden und zusätzliche Leistungen erfordern. Die Schmid Gebäudetechnik GmbH übernimmt keine Haftung für zeitliche Verzögerungen, die beispielsweise durch Dritte oder Lieferanten verursacht werden.
4. Preise
Die Preise der Schmid Gebäudetechnik GmbH sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich exklusive der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer (MWST). Mehrleistungen, die aufgrund mangelhafter oder fehlerhafter Angaben in den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen entstehen, werden vom Auftraggeber nach Aufwand der Schmid Gebäudetechnik GmbH vergütet. Unsere Dienstleistungen werden in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet. Jede angefangene Viertelstunde wird als volle Einheit berechnet. Dies ermöglicht eine transparente und faire Abrechnung des tatsächlichen Arbeitsaufwands.
5. Lieferfristen / Lieferungen
Angegebene Lieferfristen für Produkte und Materialien sind unverbindliche Richtwerte. Massgebend sind die Angaben der Hersteller, die sich kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Materialien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6. Vertragsabschluss
Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich (z.B. per Brief oder E-Mail) bestätigt.
7. Termine
Die Schmid Gebäudetechnik GmbH ist verpflichtet, die gemäss unterschriebenem Vertrag bzw. Offerte vereinbarten Termine einzuhalten. Vereinbarte Termine gelten unter Vorbehalt von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren baulichen Verhältnissen, Umweltereignissen und Verspätungen, die durch Abhängigkeiten von Dritten oder Lieferanten entstehen. Sobald Verzögerungen für die Schmid Gebäudetechnik GmbH erkennbar sind, werden diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
8. Wartungsintervalle
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine jährliche Wartung durchzuführen. Bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle erlischt jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist für Installationen, Lieferungen oder jährliche Wartungsarbeiten beträgt 30 Tage netto nach Rechnungsstellung. Bei grösseren oder länger dauernden Aufträgen werden entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Schmid Gebäudetechnik GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten oder zu kürzen. Die Anlage gilt als fertiggestellt, sobald sie vollständig montiert und in Betrieb genommen wurde. Dies gilt auch dann, wenn kleinere Abschluss- oder Fertigstellungsarbeiten erst später erfolgen können. Kann die Inbetriebnahme und Übergabe aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Schmid Gebäudetechnik GmbH liegen, nicht stattfinden, kann der Schlussbetrag innert 30 Tagen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt werden.
10. Abnahme
Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als abgenommen und genehmigt. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
11. Gewährleistung
Die Schmid Gebäudetechnik GmbH gewährt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Frist beginnt am Tag nach der Inbetriebnahme mit dem Auftraggeber. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt die Inbetriebnahme durch die Schmid Gebäudetechnik GmbH oder die Stellung der Schlussrechnung ebenfalls als Abnahme. Für Material- oder Gerätelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers.
Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die Schmid Gebäudetechnik GmbH, diesen innert angemessener Frist und auf eigene Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes, von der Schmid Gebäudetechnik GmbH geliefertes Material zurückzuführen, so werden die fehlerhaften Teile von der Schmid Gebäudetechnik GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instand gesetzt oder ersetzt. Voraussetzung ist, dass die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
12. Haftung
Die Schmid Gebäudetechnik GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jegliche Haftung abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Sach-, Vermögens- und Verzugsschäden, die aus welchem Rechtsgrund auch immer eingetreten sind, sowie für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und nicht realisierte Einsparungen.
Zudem wird die Haftung der Schmid Gebäudetechnik GmbH für jegliches Verschulden von Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen. Schliesslich haftet die Schmid Gebäudetechnik GmbH auch nicht für jede Art von Folgeschäden (insbesondere Naturkatastrophen wie Brand- und Umweltschäden, die den Vertragsgegenstand nicht direkt betreffen).
13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde informiert die Schmid Gebäudetechnik GmbH über vorhandene Anlagedokumentationen und stellt diese zur Verfügung. Zudem gestattet der Auftraggeber den Angestellten der Schmid Gebäudetechnik GmbH uneingeschränkten Zugang zu den Anlagen.
14. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über. Ohne Einwilligung ist die Abwanderung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Die Schmid Gebäudetechnik GmbH ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz des Auftraggebers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
15. Datenschutz und Geheimhaltung
Die Schmid Gebäudetechnik GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist das Unternehmen berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potenziellen Kunden zu verwenden.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Für sämtliche Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen gilt der Sitz der Schmid Gebäudetechnik GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand.